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Problematische Eigentümerübertragung
Dell: Gebrauchte Notebooks mit böser Überraschung
Generalüberholt und günstig – klingt gut! Aber wer ein Dell-Notebook gebraucht kauft, erlebt bei Problemen eventuell eine böse Überraschung.
Regelmäßig tauschen Firmen ihre PCs sowie Notebooks aus und verkaufen sie an spezielle Gebrauchthändler. Diese bieten die ausrangierten, generalüberholten Geräte dann wiederum Privatleuten an, zum günstigen Preis. Da griff auch Klaus H. zu: Bei GreenPanda.de kaufte er ein fünf Jahre altes Dell Latitude E5420. Doch nach ein paar Monaten startete das Notebook nicht mehr, die BIOS-Batterie war leer.
Masterpasswort verlangt
Das Notebook kam aus der Reparatur zurück, der Kunde gab sein Passwort ein, um sich anzumelden – Fehlermeldung. Dabei ist sich Klaus H. sicher, dass er sein Passwort nicht vergessen und es richtig eingetippt hat. Nach mehreren vergeblichen Versuchen forderte das Gerät ein Masterpasswort. Davon hatte der Kunde noch nie gehört und wandte sich an den Hersteller
Dell. Doch nachdem er dem Service den Express-Service-Code auf der Rückseite des Notebooks genannt hatte, verweigerte der Hersteller die Hilfe. Der Service-Mitarbeiter teilte Klaus H. mit, dass er nicht der rechtmäßige Besitzer des Notebooks sei.
Hilfe nur für Eigentümer
Der Grund: Der Service-Mitarbeiter war über die fehlende „Eigentümerübertragung“ gestolpert. Bei einem gebrauchten Notebook verlangt Dell von jedem neuen Besitzer, dass er die Angaben zum Vorbesitzer ändern lässt und sich selbst registriert. Tut er das nicht, verweigert der Hersteller bei Problemen den Support, vor allem, wenn es um Daten geht, die auf der Festplatte gespeichert sind. Von einer solchen Registrierung wusste Klaus H. nichts – sein Händler hatte es ihm nicht gesagt. Als Eigentümer des Laptops war auch der Händler nicht eingetragen und ebenso wenig der Vorbesitzer, der dem Gebrauchthändler das Gerät verkauft hatte. Warum verlangt Dell von seinen Kunden diese Eigentümerübertragung? „Aus rechtlichen Gründen“, erklärt Dell-Pressesprecher Christian Viermann. „Wir dürfen passwortgeschützte Systeme und Festplatten nur gegen den Beweis der Berechtigung und der Eigentumsrechte an den Geräten entsperren.“ Für viele Käufer ist diese Klausel überraschend. „Ein Kunde, der ein Notebook gebraucht kauft, rechnet nicht damit, dass er sich beim Hersteller registrieren muss“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hollweck.
Alle getesteten Laptops im Detail
Foto: iStock.com/polesnoy
Dell darf darauf bestehen
Ist Dell hier tatsächlich im Recht? „Ja“, meint der Jurist. „Im Rahmen der sogenannten Vertragsfreiheit darf ein Hersteller die Bedingungen für den Verkauf seines Produkts so festlegen, wie er möchte. Allerdings muss er diese Bedingungen sehr deutlich machen.“ Doch vielen Nutzern und Händlern ist der Übertragungsvorgang unbekannt. Bei Klaus H. kam noch besonderes Pech hinzu: Da sich die Liste der Eigentümer nicht mehr lückenlos zurückverfolgen ließ, blieb Dell stur – der Kunde war nicht mehr in der Lage, das Notebook zu nutzen. „In diesem Fall liegt ein Sachmangel vor“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hollweck. „Auch bei einem gebrauchten Gerät muss der Händler solche Mängel im Rahmen der Gewährleistung beheben.“ GreenPanda.de zeigte sich kulant: Man begutachtete das Gerät und Klaus H. erhielt 250 Euro zurück. Nach dem ganzen Ärger steht für den Verbraucher jetzt fest: „Das war ganz sicher das letzte gebrauchte Notebook, das ich von Dell gekauft habe.“
Author: Sara Estrada
Last Updated: 1702814404
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